Wohnen auf dem Campus Bockenheim?
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziff.1: Bislang wurden auf dem Campus Bockenheim 392 Wohnungen und 238 Wohnheimplätze errichtet. Im Bereich Gräfstraße/ Sophienstraße wurden von der ABG zwischen 2012 und 2015 insgesamt 193 Wohnungen realisiert, davon 38 geförderte Wohnungen im Förderweg 2. Der Umbau des ehemaligen Philosophikums wurde 2015 genehmigt, hier entstanden 238 Einheiten, davon 32 preisgebundene Studentenwohnungen. Für das ehemalige AFE-Areal südlich der Robert-Mayer-Straße wurde 2015/2016 ein Wettbewerb durchgeführt. Hier entstanden 183 Wohnungen in einem Hochhaus. In der Oskar-Voigt-Straße hat die ABG in den letzten Jahren in ehemaligen Professorenvillen 16 Wohnungen geschaffen. Da sich der Umzug der Universität mehrfach verschoben hat, konnten bislang keine weiteren Wohnbauprojekte auf den Weg gebracht werden. Zu Ziff. 2 + 3: Die ABG ist verpflichtet, auf dem Campus Bockenheim 30 Prozent geförderten Wohnungsbau zu errichten. Bezogen auf das gesamte Gebiet wird die 30 Prozent Quote anteilig zu 15 Prozent im ersten und 15 Prozent im zweiten Förderweg erfüllt werden. Zu Ziff. 4: Die Umzugsplanung der Universität geht davon aus, dass die Flächen nicht vor dem Jahr 2024 geräumt werden. Erst danach können Grundstücke gebildet und sodann für die Vergabe an Wohngruppen berücksichtigt werden. Zu Ziff. 5: Der Bebauungsplan definiert keinen Ausschluss von Wohnbebauung an der Senckenberganlage. Er regelt, dass bei Neuerrichtung für Wohnen ein angemessener Schutz vor Lärmbelastungen vorzusehen ist. Das Gebiet westlich der Senckenberganlage ist im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt. In Mischgebieten ist zur Hälfte Wohnungsbau möglich. Zu B: Der Bebauungsplan Nr. 569 Senckenberganlage/ Bockenheimer Landstraße wurde vom Ortsbeirat beraten und von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen, er ist seit dem 25.02.2016 rechtskräftig. Der Bebauungsplan ist im Planungsauskunftssystems planAS des Stadtplanungsamtes online einsehbar. Damit besteht für den Ortsbeirat sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfassende Möglichkeit, sich über die städtebauliche Planung zu informieren. Die Umsetzung der Planung erfolgt durch die Grundstückseigentümer.