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Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der Braumannstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist für den Winterdienst an der Treppenanlage am Ende der Braumannstraße (Flurstück 746/437, Braumannstraße 6) zuständig. Die Ausführung des Winterdienstes wird bei Schneefall stichprobenartig kontrolliert. Wie es zu Jahresbeginn zur beschriebenen Situation gekommen ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Der Magistrat weist aufgrund dieser Anregung das mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen ausdrücklich auf die ordnungsgemäße Ausführung des Winterdienstes an der Treppenanlage hin. Etwaige Ausführungsmängel können dem Baubezirk des Amts für Straßenbau und Erschließung (bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de) direkt gemeldet werden, ebenso ist der Baubezirk auch Ansprechpartner, sollte es zu Unfällen durch mangelhaft ausgeführten Winterdienst an der Treppenanlage kommen. Der Magistrat ist nicht für den Winterdienst auf dem Flurstück 10/132 zuständig. Dieser wird von den Eigentümern der angrenzenden Liegenschaften Hoherodskopfstraße 8-12 beauftragt beziehungsweise ausgeführt. Hier ist auch der jeweilige Eigentümer für Schäden haftbar.

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