Parallelstraße im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Varianten für die angesprochene Parallelstraße sind keine untersucht worden. Im ersten Entwurf war für die Parallelstraße eine Nebenfahrbahn mit einer Breite von 6,00 m und eine Gehwegbreite von 3,00 m geplant worden. Im Hinblick auf einen zukünftigen Schulstandort wurde seitens der magistratsinternen Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) zum Thema Parallelstraße beschlossen, dass die Breite der Nebenfahrbahn zwischen dem KP Gießener Straße/Endhaltestelle Preungesheim und dem künftigen Schulstandort/Wendehammer/Tiefgaragenzufahrt 5,50 m betragen soll und der angrenzende Gehweg mit einer Breite von 3,50 m zu planen ist. Zu
- Vor dem Hintergrund des angedachten Schulstandortes würde ein Anschluss der Parallelfahrbahn nach Norden keinen Sinn machen. In der Planung sind daher ein Gehweg sowie eine attraktive und verkehrssichere Radwegeverbindung zur Schule vorgesehen. Zu
- Sollte dort kein Schulstandort entstehen, wären ggf. andere Überlegungen hinsichtlich der Erschließung der vorhandenen nördlichen Anlieger möglich. Die südlichen Anlieger (DAV-Kletterzentrum sowie der ADAC) können problemlos über die geplante Anliegerstraße erschlossen werden.