Was wird aus dem "Kran" der nie einer war?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Kranausleger steht auf der Fläche des Grünflächenamts und aus diesem Grund ist dieses als liegenschaftsverwaltendes Amt für den Kranausleger zuständig. Zu
- Der Kranausleger soll zeitnah abgebaut werden, da weder das Grünflächenamt noch das Kulturamt oder die Anwohner*innen einen Mehrwert in dem Objekt erkennen können. Zudem sind Herkunft und der Nutzen unbekannt. Zu
- Der Standort kann gerne für ein anderes Kunstwerk genutzt werden, jedoch ist nach Aussagen des Kulturamts Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse" baugebunden und deshalb nicht für diesen Ort geeignet.