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Was wird aus dem "Kran" der nie einer war?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Kranausleger steht auf der Fläche des Grünflächenamts und aus diesem Grund ist dieses als liegenschaftsverwaltendes Amt für den Kranausleger zuständig. Zu
  2. Der Kranausleger soll zeitnah abgebaut werden, da weder das Grünflächenamt noch das Kulturamt oder die Anwohner*innen einen Mehrwert in dem Objekt erkennen können. Zudem sind Herkunft und der Nutzen unbekannt. Zu
  3. Der Standort kann gerne für ein anderes Kunstwerk genutzt werden, jedoch ist nach Aussagen des Kulturamts Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse" baugebunden und deshalb nicht für diesen Ort geeignet.

Verknüpfte Vorlagen