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Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" Westhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1100 Betreff: Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" Westhausen Die Ergebnisse der umwelt-/abfalltechnischen Untersuchungen im Plangebiet des B 904 von Oktober 2015 bestätigen weitgehend die Ergebnisse der Untersuchungen des Jahres 1996. Die Bodenauffüllungen erstrecken sich in Mächtigkeiten von 7,30 m - 11,40 m. Erbohrt wurde größtenteils Bodenaushub verschiedener Bodenarten (Sande, Schluffe und Tone), mit wechselnden Bauschuttanteilen sowie Schlacken-, Asphalt- und Holzresten. Örtlich wurden nur sehr geringe Müllbestandteile vorgefunden. Aus den Bohrungen wurden bereichsweise Mischproben zusammengestellt und bodenchemisch untersucht. Dabei wurden in 6 von 21 Proben etwas erhöhte Gehalte an polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gemessen mit Gehalten von <20 mg/kg. Dies entspricht einer abfalltechnischen Zuordnung von > Z2 nach den Zuordnungswerten der LAGA, was im Falle eines Baugrubenaushubs im Regelfall zu einer Verwertung des Bodenaushubs auf einer Deponie führt. PAK sind meist gebunden an Schlacken, Aschen und Asphaltreste. Im Bohrgut der Mischproben wurden bis auf eine Ausnahme keine erhöhten Gehalte an Schwermetallen gemessen. Auch andere Schadstoffe waren meist unauffällig oder lagen unter den Nachweisgrenzen. Schadstoffbezogene Bewertungen auf solchen Altablagerungen beziehen sich immer auf die Ergebnisse von einzelnen Bohrungen und Sondierungen. Infolge verschiedener Schüttphasen können die abgelagerten Materialien und Schadstoffkonzentrationen lateral und tiefenkonzentriert stark variieren, was eine flächige Bewertung naturgemäß erschwert. Aus den Untersuchungen lassen sich daher nur grobe Tendenzen ableiten. Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ist nicht zu konstatieren. Allerdings ist bei künftigen Baumaßnahmen mit Mehrkosten zu rechnen. Solche Mehrkosten können bedingt sein durch die notwendige Entsorgung und Verwertung des Aushubmaterials auf Deponieeinrichtungen sowie die Aufbringung von gänzlich unbelasteten Oberboden auf den künftigen Freiflächen. Diese Mehrkosten sind pro Flächeneinheit gleichermaßen für Wohnbauland und das Schulgelände zu erwarten. Von einer Machbarkeit des Schulprovisoriums geht der Magistrat daher aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4787