Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" Westhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1100 Betreff: Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904
- Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium"
Westhausen Die Ergebnisse der
umwelt-/abfalltechnischen Untersuchungen im Plangebiet des B 904 von
Oktober 2015 bestätigen weitgehend die Ergebnisse der Untersuchungen des Jahres
1996. Die Bodenauffüllungen erstrecken sich in Mächtigkeiten von 7,30 m -
11,40 m. Erbohrt wurde größtenteils Bodenaushub verschiedener Bodenarten
(Sande, Schluffe und Tone), mit wechselnden Bauschuttanteilen sowie Schlacken-,
Asphalt- und Holzresten. Örtlich wurden nur sehr geringe Müllbestandteile
vorgefunden. Aus den Bohrungen wurden bereichsweise Mischproben
zusammengestellt und bodenchemisch untersucht. Dabei wurden in 6 von 21 Proben
etwas erhöhte Gehalte an polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gemessen mit
Gehalten von <20 mg/kg. Dies entspricht einer abfalltechnischen
Zuordnung von > Z2 nach den Zuordnungswerten der LAGA, was im Falle eines
Baugrubenaushubs im Regelfall zu einer Verwertung des Bodenaushubs auf einer
Deponie führt. PAK sind meist gebunden an Schlacken, Aschen und Asphaltreste.
Im Bohrgut der Mischproben wurden bis auf eine Ausnahme keine erhöhten Gehalte
an Schwermetallen gemessen. Auch andere Schadstoffe waren meist unauffällig
oder lagen unter den Nachweisgrenzen. Schadstoffbezogene Bewertungen auf solchen
Altablagerungen beziehen sich immer auf die Ergebnisse von einzelnen Bohrungen
und Sondierungen. Infolge verschiedener Schüttphasen können die abgelagerten
Materialien und Schadstoffkonzentrationen lateral und tiefenkonzentriert stark
variieren, was eine flächige Bewertung naturgemäß erschwert. Aus den
Untersuchungen lassen sich daher nur grobe Tendenzen ableiten. Eine Gefährdung von Mensch und
Umwelt ist nicht zu konstatieren. Allerdings ist bei künftigen Baumaßnahmen mit
Mehrkosten zu rechnen. Solche Mehrkosten können bedingt sein durch die
notwendige Entsorgung und Verwertung des Aushubmaterials auf
Deponieeinrichtungen sowie die Aufbringung von gänzlich unbelasteten Oberboden
auf den künftigen Freiflächen. Diese Mehrkosten sind pro Flächeneinheit
gleichermaßen für Wohnbauland und das Schulgelände zu erwarten. Von einer Machbarkeit des
Schulprovisoriums geht der Magistrat daher aus. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2015, OM 4787