Vorgärten überprüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST
10
Betreff: Vorgärten
überprüfen Der Magistrat hat die Vorgärten
der genannten Liegenschaften überprüft und kann hierzu folgendes
berichten:
Jahnstraße 47 Der Magistrat wird wegen der nicht
satzungskonformen Gestaltung des Vorgartens ein Ver-waltungsverfahren
einleiten. Jahnstraße 49 Der Wirtschaftsgarten im Vorgarten
ist genehmigt. Der Magistrat wird mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen, damit
die in der Baugenehmigung festgesetzte gärtnerische Gestaltung umgesetzt
wird. Jahnstraße 51 Der rechte Teil des
Wirtschaftsgartens ist seit 1991 genehmigt, für den linken Teil wurde 2016 eine
Baugenehmigung mit einer Befristung bis 2021 erteilt. Mit der 2016 erteilten Baugenehmigung wurde der
komplette Vorgarten entsiegelt und stattdessen mit versickerungsfähigem
Öko-Pflaster ausgestattet. Um einen geeigneten Grünanteil sicherzustellen, hat
sich der Bauherr verpflichtet, mehrere Pflanztröge aufzustellen. Sternstraße 19 Der Vorgarten ist gärtnerisch gestaltet. Ein
Widerspruch zu den Gestaltungsvorgaben der Vorgartensatzung besteht nicht.
Oberweg 4 Der Vorgarten fügt sich nach Auffassung des
Magistrats gut in das Straßenbild ein. Ein Einschreiten des Magistrats ist hier
nicht erforderlich. Oberweg 12 Der Vorgarten ist größtenteils begrünt und
entspricht der im Jahr 1996 erteilten Baugenehmigung. Oberweg 46 Über die Versiegelung des kleinen Vorgartens werden
bereits seit 1992 Verhandlungen geführt. Drei Betonpfosten verhindern ein
Parken auf der Vorgartenfläche, so dass es im Rahmen einer Kompromisslösung
schließlich als ausreichend angesehen wurde, den gärtnerischen Charakter durch
die Aufstellung von Pflanzkübeln sicherzustellen. Wielandstraße 2 Der Magistrat hat anhand von Luftbildaufnahmen
festgestellt, dass der jetzige Umfang der Versiegelungen seit mindestens 17
Jahren besteht. Zudem lässt die Vorgartensatzung vor dem Schaufenster des
genehmigten Ladengeschäfts eine Befestigung bis zu 1,50 m Tiefe zu. Für
die verbleibende, geringe Fläche wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein
Verwaltungsverfahren eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.09.2017, OM 2225