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Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 109 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen Der vermeintliche Kreisverkehr Ulmenstraße/ Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Tempo 30-Zonen bilden bewusst einen Kontrapunkt zu den Straßen des überörtlichen Verkehrs oder sonstigen Vorfahrtsstraßen. Daher muss in Tempo 30-Zonen die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" gelten, da Vorfahrtsregelungen ansonsten dem Charakter dieser Zonen widersprechen. Lediglich leistungsfähige Verkehrsstraßen oder die Belange des Buslinienverkehrs sind in Tempo 30-Zonen als Vorfahrtstraßen zu berücksichtigen. Die Unfallauswertung der Polizei hinsichtlich der geschilderten Problematik ist unauffällig. Eine Umgestaltung mittels entsprechender Vorfahrtsbeschilderung zu einem echten Kreisverkehr im Bereich Ulmenstraße/ Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg kann deshalb nicht erfolgen. Um Missverständnisse bezüglich der Vorfahrtsregelung zu vermeiden, wird das Verkehrszeichen 102 Straßenverkehrs-Ordnung (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) gemäß beiliegender Planskizze (Anlage 1) aufgestellt. Anlage 1 (ca. 331 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2279

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