Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
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Betreff: Vermeintlichen
Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen Der vermeintliche Kreisverkehr
Ulmenstraße/ Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg befindet sich in einer Tempo
30-Zone. Tempo 30-Zonen bilden bewusst einen Kontrapunkt zu den Straßen des
überörtlichen Verkehrs oder sonstigen Vorfahrtsstraßen. Daher muss in Tempo
30-Zonen die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" gelten, da
Vorfahrtsregelungen ansonsten dem Charakter dieser Zonen widersprechen.
Lediglich leistungsfähige Verkehrsstraßen oder die Belange des
Buslinienverkehrs sind in Tempo 30-Zonen als Vorfahrtstraßen zu
berücksichtigen. Die
Unfallauswertung der Polizei hinsichtlich der geschilderten Problematik ist
unauffällig. Eine Umgestaltung mittels
entsprechender Vorfahrtsbeschilderung zu einem echten Kreisverkehr im Bereich
Ulmenstraße/ Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg kann deshalb nicht erfolgen.
Um Missverständnisse bezüglich der Vorfahrtsregelung
zu vermeiden, wird das Verkehrszeichen 102 Straßenverkehrs-Ordnung (Kreuzung
oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) gemäß beiliegender Planskizze (Anlage
1) aufgestellt. Anlage 1 (ca. 331 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2279