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Fahrradampel einrichten Höhenstraße/Burgstraße und Höhenstraße/Berger Straße sowie Verstöße kontrollieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 109 Betreff: Fahrradampel einrichten Höhenstraße/Burgstraße und Höhenstraße/Berger Straße sowie Verstöße kontrollieren Bei der in der Anregung angesprochenen Lichtsignalanlage Höhenstraße/Burgstraße ist eine eindeutige Zuordnung der Signale zu den dazugehörigen Haltlinien sowohl in der Annäherung wie auch im direkten Knotenbereich gegeben. Bei der in der Anregung angesprochenen Lichtsignalanlage Habsburger Allee/Berger Straße wird der Anregung dahingehend entsprochen, dass aus Richtung Wittelsbacherallee der Radfahrer im Zulauf auf die Kreuzung gesichert auf die Fahrbahn entlassen wird. Damit wird eine eindeutige Zuordnung der gültigen Signale zum Radverkehr hergestellt. Ebenso wird durch diese Maßnahme der Konflikt Fußgänger Radfahrer auf dem Gehwegbereich beseitigt. Da gezielte Kontrollen sehr personalaufwendig sind und mit den eng begrenzten personellen Ressourcen vielfältige Aufgabengebiete abgedeckt werden müssen, wird die Überwachung durch die Polizei hauptsächlich im Rahmen der Streifentätigkeiten stattfinden. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit kann aus denselben Gründen keine gezielten Kontrollen durchführen. Gleichfalls werden im Rahmen der Streife festgestellte Rotlichtverstöße durch Radfahrende nach Möglichkeit geahndet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4527