Fahrradampel einrichten Höhenstraße/Burgstraße und Höhenstraße/Berger Straße sowie Verstöße kontrollieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
109
Betreff: Fahrradampel
einrichten Höhenstraße/Burgstraße und Höhenstraße/Berger Straße sowie Verstöße
kontrollieren Bei der in der Anregung
angesprochenen Lichtsignalanlage Höhenstraße/Burgstraße ist eine
eindeutige Zuordnung der Signale zu den dazugehörigen Haltlinien sowohl in der
Annäherung wie auch im direkten Knotenbereich gegeben. Bei der in der Anregung
angesprochenen Lichtsignalanlage Habsburger Allee/Berger Straße wird der
Anregung dahingehend entsprochen, dass aus Richtung Wittelsbacherallee der
Radfahrer im Zulauf auf die Kreuzung gesichert auf die Fahrbahn entlassen wird.
Damit wird eine eindeutige Zuordnung der gültigen Signale zum Radverkehr
hergestellt. Ebenso wird durch diese Maßnahme der Konflikt Fußgänger Radfahrer
auf dem Gehwegbereich beseitigt. Da gezielte Kontrollen sehr personalaufwendig sind
und mit den eng begrenzten personellen Ressourcen vielfältige Aufgabengebiete
abgedeckt werden müssen, wird die Überwachung durch die Polizei hauptsächlich
im Rahmen der Streifentätigkeiten stattfinden. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit kann aus
denselben Gründen keine gezielten Kontrollen durchführen. Gleichfalls werden im
Rahmen der Streife festgestellte Rotlichtverstöße durch Radfahrende nach
Möglichkeit geahndet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2015, OM 4527