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Arzneimittelversorgung in Alt-Heddernheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 109 Betreff: Arzneimittelversorgung in Alt-Heddernheim Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nimmt wie folgt Stellung: Zunächst ist zum Hintergrund der Schließung der "Merkur-Apotheke" in Alt-Heddernheim festzustellen, dass diese nicht aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht weitergeführt werden konnte. Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Apothekenaufsichtsbehörde bestätigte, dass die "Merkur-Apotheke" bei einer direkten Übernahme als Bestandsapotheke betrachtet würde und somit auch die für den Bestand angewandten, vereinfachten Regeln der Barrierefreiheit gelten würden. Von Seiten des bis zur Schließung aktiven Apothekers wurde bestätigt, dass es ca. 40 Interessenten für eine Apothekenübernahme gegeben habe. Schlussendlich kam es jedoch zu keiner erfolgreichen Übergabe, was nach Einschätzung des Apothekers wohl durchaus daran liegen könne, dass eine Apotheke in dem Gebiet zwar grundsätzlich überlebensfähig sei, jedoch darüber hinaus kaum Zuwächse zu erwarten seien. Weiterhin wurde der Hessische Apothekerverband nach dem Versorgungsgrad an Apotheken befragt. Der Hessische Apothekerverband gab zur Auskunft, dass nach einer Versorgungsstudie die Versorgung mit Apotheken in Frankfurt am Main grundsätzlich gewährleistet sei. Vielmehr finde zurzeit eine Marktbereinigung statt. Nach der Schließung der "Merkur-Apotheke" stehen den Heddernheimer Bewohnerinnen und Bewohnern unter anderem folgende Apotheken zur Verfügung: "Kronen-Apotheke", Georg-Wolff-Str.1, 60439 Frankfurt "Titus-Apotheke", Tituscorso 5, 60439 Frankfurt "Mohren-Apotheke", Alt-Eschersheim 63, 60433 Frankfurt "Apotheke am Weißen Stein", Am Weißen Stein 11, 60431 Frankfurt Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat die Information zum Leerstand der Immobilie Heddernheimer Landstraße 27 in das hausinterne Leerstandsmanagement aufgenommen und stellt zurzeit den Kontakt zum Immobilieneigentümer her. Das Einverständnis des Immobilieneigentümers vorausgesetzt, kann die Immobilie zukünftig potenziellen Mietinteressenten angeboten werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1163

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