Arzneimittelversorgung in Alt-Heddernheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST
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Betreff: Arzneimittelversorgung in Alt-Heddernheim Der Magistrat der Stadt Frankfurt
am Main nimmt wie folgt Stellung: Zunächst ist zum Hintergrund der Schließung der
"Merkur-Apotheke" in Alt-Heddernheim festzustellen, dass diese nicht aufgrund
baulicher Gegebenheiten nicht weitergeführt werden konnte. Das
Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Apothekenaufsichtsbehörde
bestätigte, dass die "Merkur-Apotheke" bei einer direkten Übernahme als
Bestandsapotheke betrachtet würde und somit auch die für den Bestand
angewandten, vereinfachten Regeln der Barrierefreiheit gelten würden. Von
Seiten des bis zur Schließung aktiven Apothekers wurde bestätigt, dass es ca.
40 Interessenten für eine Apothekenübernahme gegeben habe. Schlussendlich kam
es jedoch zu keiner erfolgreichen Übergabe, was nach Einschätzung des
Apothekers wohl durchaus daran liegen könne, dass eine Apotheke in dem Gebiet
zwar grundsätzlich überlebensfähig sei, jedoch darüber hinaus kaum Zuwächse zu
erwarten seien. Weiterhin wurde der Hessische Apothekerverband nach dem
Versorgungsgrad an Apotheken befragt. Der Hessische Apothekerverband gab zur
Auskunft, dass nach einer Versorgungsstudie die Versorgung mit Apotheken in
Frankfurt am Main grundsätzlich gewährleistet sei. Vielmehr finde zurzeit eine
Marktbereinigung statt. Nach der Schließung der "Merkur-Apotheke" stehen den
Heddernheimer Bewohnerinnen und Bewohnern unter anderem folgende Apotheken zur
Verfügung: "Kronen-Apotheke", Georg-Wolff-Str.1, 60439
Frankfurt "Titus-Apotheke",
Tituscorso 5, 60439 Frankfurt "Mohren-Apotheke", Alt-Eschersheim 63, 60433
Frankfurt "Apotheke am
Weißen Stein", Am Weißen Stein 11, 60431 Frankfurt Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat die
Information zum Leerstand der Immobilie Heddernheimer Landstraße 27 in das
hausinterne Leerstandsmanagement aufgenommen und stellt zurzeit den Kontakt zum
Immobilieneigentümer her. Das Einverständnis des Immobilieneigentümers
vorausgesetzt, kann die Immobilie zukünftig potenziellen Mietinteressenten
angeboten werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.11.2014, V
1163