Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Punkt 1 Die Dosierung des Streuers scheint in diesem Fall leider nicht korrekt eingestellt gewesen zu sein. Ein technischer Defekt wurde nach Überprüfung allerdings ausgeschlossen, sodass die beschriebene Situation auf eine Fehlbedienung zurückzuführen ist. Zu Punkt 2 Für einen Winterdiensteinsatz liegen der FES GmbH entsprechende Daten vor, aus denen sich erfahrungsgemäß genaue Prognosen ableiten lassen. In diesem Fall musste von einem nicht unerheblichen Risiko an Eisglätte ausgegangen werden. Daher war es im Sinne der Verkehrssicherungspflicht erforderlich, flächendeckend zu streuen und dem üblichen Lavagranulat zusätzlich Steinsalz (Natriumchlorid) hinzuzufügen. Zu Punkt 3 Die Situation lässt sich hier zweifelsfrei auf eine leider fehlerhafte Einstellung zurückführen. Alle Betriebsstätten der FES GmbH folgen dem Motto: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig!" Das heißt, neben den Umweltaspekten gilt es in erster Linie sowohl Sach- als auch Personenschäden zu verhindern und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Zu Punkt 4 Der Streumengeneinsatz wird zentral erfasst.

Verknüpfte Vorlagen