Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Spvgg Oberad 05

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2007, ST 1099 Betreff: Spvgg Oberad 05 Zu 1 und 3: Die benötigten Flächen für die Anlegung eines dritten Spielfeldes stehen überwiegend in Privateigentum. Um die Trainings- und Spielsituation des Vereins zu verbessern, wurde daher vorgeschlagen, den Tennenplatz der Sportanlage in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Der Verein hat gebeten, hierfür den Rasenplatz vorzusehen, um dann mit einem Kunstrasenplatz und dem vorhandenen Tennenplatz zwei ganzjährig nutzbare Spielflächen mit Beleuchtungsanlagen zu haben. Die naturschutzrechtliche Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme ergab allerdings, dass die Fläche als Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Schutzzone I, ausgewiesen ist. Der Bau eines Kunstrasenspielfeldes ist daher sowohl auf dem Rasen- als auch auf dem Tennenplatz nicht möglich. Hingegen wird die natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für ein drittes Spielfeld mit der Auflage einer landschaftsschutzgerechten Eingrünung in Aussicht gestellt. Das Fachamt wurde inzwischen beauftragt, den Grunderwerb der benötigten, noch nicht im Eigentum der Stadt stehenden Flächen zu betreiben. Nach dessen Abschluss sind eine erneute Kostenschätzung und die Einstellung der Maßnahme in den Investitionshaushalt erforderlich. Eine belastbare Prognose über den Zeitrahmen ist momentan nicht möglich. Zu 2: Die Einschaltzeit der Trainingsbeleuchtungsanlagen war, solange die städtischen Sportanlagen mit städtischem Personal besetzt waren, auf 20.30 Uhr begrenzt, da die Dienstzeit der Platzwarte um 21.00 Uhr endete. Nach Übertragung von Sportanlagen in Vereinsbetreuung wurde diese Begrenzung flexibel. Im Falle der Spielvereinigung Oberrad 05 wurde sie im Betreuungs- und Nutzungsvertrag auf 21.30 Uhr festgesetzt. Sollte der Verein hiervon abweichen wollen und Dritte hierdurch nicht gestört werden, bestehen gegen eine spätere Ausschaltzeit keine Bedenken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2007, V 332 Antrag vom 06.01.2012, OF 191/5