Spvgg Oberad 05
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2007, ST
1099
Betreff: Spvgg Oberad
05 Zu 1 und
3: Die benötigten Flächen
für die Anlegung eines dritten Spielfeldes stehen überwiegend in
Privateigentum. Um die
Trainings- und Spielsituation des Vereins zu verbessern, wurde daher
vorgeschlagen, den Tennenplatz der Sportanlage in einen Kunstrasenplatz
umzuwandeln. Der Verein hat
gebeten, hierfür den Rasenplatz vorzusehen, um dann mit einem Kunstrasenplatz
und dem vorhandenen Tennenplatz zwei ganzjährig nutzbare Spielflächen mit
Beleuchtungsanlagen zu haben. Die naturschutzrechtliche Prüfung auf
Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme ergab allerdings, dass die Fläche als
Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main", Schutzzone I, ausgewiesen ist. Der Bau eines Kunstrasenspielfeldes ist
daher sowohl auf dem Rasen- als auch auf dem Tennenplatz nicht möglich. Hingegen wird die natur- und
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für ein drittes Spielfeld mit der
Auflage einer landschaftsschutzgerechten Eingrünung in Aussicht gestellt.
Das Fachamt wurde inzwischen
beauftragt, den Grunderwerb der benötigten, noch nicht im Eigentum der Stadt
stehenden Flächen zu betreiben. Nach dessen Abschluss sind eine erneute
Kostenschätzung und die Einstellung der Maßnahme in den Investitionshaushalt
erforderlich. Eine
belastbare Prognose über den Zeitrahmen ist momentan nicht möglich. Zu 2: Die Einschaltzeit der Trainingsbeleuchtungsanlagen
war, solange die städtischen Sportanlagen mit städtischem Personal besetzt
waren, auf 20.30 Uhr begrenzt, da die Dienstzeit der Platzwarte um 21.00 Uhr
endete. Nach Übertragung von Sportanlagen in Vereinsbetreuung wurde diese
Begrenzung flexibel. Im Falle der Spielvereinigung Oberrad 05 wurde sie im
Betreuungs- und Nutzungsvertrag auf 21.30 Uhr festgesetzt. Sollte der Verein
hiervon abweichen wollen und Dritte hierdurch nicht gestört werden, bestehen
gegen eine spätere Ausschaltzeit keine Bedenken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.04.2007, V 332
Antrag vom
06.01.2012, OF
191/5