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Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei den betroffenen Baustellen rund um das Baugebiet Leuchte handelt es sich um die Baustellen: Wohnungsbaugenossenschaft der Justizangehörigen Frankfurt am Main, Leuchte 51 a/b Neubaugebiet Leuchte, Bauherr Amt für Bau und Immobilien Frankfurt am Main Baustelle "Schule am Ried", Bauherr Amt für Bau und Immobilien, Barbarossastraße 65. Der Baustellenverkehr der beiden erstgenannten Baustellen, Justizbau und Neubaugebiet Leuchte, werden nach Auskunft der Projektleitung über die Leuchte angefahren. Bisher gab es hier keine nennenswerte Erhöhung des Verkehrsgeschehens oder Beeinträchtigung durch den laufenden Baustellenverkehr. Die Barbarossastraße wird derzeit überwiegend durch den Baustellenverkehr der Schule am Ried frequentiert. Nach Auskunft der Bauleitung der Baustelle "Schule am Ried" wurde mittlerweile der Erdaushub abgeschlossen, sodass sich der Baustellenverkehr auf circa 5 LKW pro Tag minimiert. In der laufenden Hochbauphase kann es noch einmal zu einer Erhöhung der LKW Andienung kommen, was jedoch auf wenige Tage eingrenzbar sein wird. Bereits vor Anregung des Ortsbeirats wurde die Bauleitung der oben genannten Bauprojekte kontaktiert und dazu aufgefordert, die LKW-Fahrzeugführende zu sensibilisieren und die Baustellenzufahrt über die Barbarossastraße einzuschränken. Dies wurde nach Auskunft der Bauleitung auch umgesetzt. Ein Zufahrtsverbot für LKW über die Barbarossastraße ist nicht durchsetzbar, da dies auch den Ausschluss von Anlieferungen für Anwohner_innen und Gewerbebetriebe der Barbarossastraße sowie der angrenzenden Nebenstraßen bedeuten würde.

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