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Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach Arbeiten an Leitungstrassen - unabhängig davon, ob es sich um Glasfaserausbau oder beispielsweise Strom, Wasser, Fernwärme oder Telekommunikation handelt - kontrolliert der jeweils zuständige Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Gehweg- und Fahrbahnoberflächen. Seit dem das Glasfasernetz stetig ausgebaut wird, kommt es allerdings zum Einsatz von Nachunternehmern, die bei der Ausführung ihrer Arbeiten teils Defizite aufzeigen. Die Folge ist auch ein höherer zeitlicher Aufwand bei der Überwachung der Arbeiten und schließlich bei der Abnahme der Oberflächenwiederherstellung. Gerne möchte der Magistrat die übliche Vorgehensweise darlegen: - Ein Baubezirk erhält die Aufbruch-Genehmigung des ASE, die ein Unternehmen für das Verlegen einer Leitungstrasse zwingend benötigt, als Kopie. - Das ausführende Unternehmen sollte sich dann gemäß den Vorgaben vor Beginn der Arbeiten mit dem Baubezirk in Verbindung setzen, um einen vor Ort Termin zu vereinbaren. Dieser Termin dient dazu, den Ist-Zustand der Wegeoberfläche aufzunehmen und den Ausführungszeitraum zu besprechen. Gleichzeitig hat damit der Baubezirk einen festen Ansprechpartner, an den er sich im Bedarfsfall wenden kann. - Während einer Maßnahme erfolgen in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch den Baubezirk. - Am Ende der Maßnahme werden die wiederhergestellten Oberflächenbereiche bei einer gemeinsamen Begehung abgenommen. Sollten sich noch Mängel zeigen, werden diese mit Fristsetzung durch das ausführende Unternehmen beseitigt. Danach kann die Maßnahme ordnungsgemäß abgenommen und abgeschlossen werden. Allerdings kommt es inzwischen häufiger vor, dass Trassenbetreiber oder ausführende Unternehmen den Baubezirk nicht wie vorgesehen informieren. Der Magistrat begrüßt es auch daher ausdrücklich, wenn sich auch Anwohnende mit Hinweisen an die Baubezirke wenden. Vielerorts kommt es zu Beschwerden von Anwohnenden über mangelhaft hergestellte Oberflächen gerade im Bereich der Fahrbahnen. Allerdings kann es durchaus sein, dass Aufbrüche zunächst nur provisorisch mit einem groben Asphalttragschichtmaterial verschlossen wurden, bis dann am Ende der Gesamtmaßnahme alle Einzelflächen mit Gussasphalt ordnungsgemäß verschlossen werden. Generell können beobachtete Mängel nach einer Wiederherstellung der Oberfläche per Mail oder telefonisch an den jeweiligen Baubezirk gerichtet werden. Wichtig ist dabei, dass die Lage (Fahrbahn oder Gehweg, Straße und Hausnummer) und der Sachverhalt angegeben werden. Die in der Anregung angegebene Örtlichkeit (Eckenheimer Landstraße) wird natürlich explizit noch einmal kontrolliert. Die Kontaktdaten der Baubezirke lauten: Baubezirk Mitte/Süd: bbzmitte.amt66@stadt-frankfurt.de, 069/212-38399 Baubezirk Nord/Ost: bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de, 069/212-46926 Baubezirk West: bbzwest.amt66@stadt-frankfurt.de, 069/212-45680. Das hier betroffene Unternehmen wurde auch schriftlich bereits dazu aufgefordert, den Platz restlos zu räumen und die Fläche zu säubern. Gemäß der Übersicht der Deutschen Telekom ist zur Zeit der FTTH-Ausbau (Fiber To The Home) für folgende Stadtteile geplant: Nieder-Eschbach, Riedberg, Europaviertel (West), Zeilsheim und Bergen-Enkheim. Über Details zum angestrebten Versorgungsgrad kann der Magistrat keine Auskunft geben.

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