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Sanierung der Straße/des Weges zwischen Lyoner Straße und Golfstraße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Besagter Wegeabschnitt zwischen Schranke an der Lyoner Straße und der Golfstraße liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung StadtForst im Grünflächenamt. Der namenlose Fußweg dient nicht der forstlichen Walderschließung, sondern wie dargelegt als Zugang von der Lyoner Straße zum Stadtwald, bzw. der Golfstraße. Im südlichen Bereich ist der Wegezustand im Grunde in Ordnung. Durch den Reitweg und die Wegeanlage an einem Hügelwall wird regelmäßig Waldboden auf diesen Wegeabschnitt eingetragen, der abgeschoben werden kann. Dies ist eine Daueraufgabe und müsste jährlich erfolgen. Nach Norden anschließend, entlang der Reitställe, ist der Weg geprägt von einer löchrigen Asphaltdecke. Das Abziehen des Waldbodens von dem Fußweg im südlichen Bereich kann vom Grünflächenamt in Eigenregie erfolgen. Im Falle der Asphaltdecke müsste ein Neubau oder ein Rückbau der Asphaltdecke und Umbau in einen sandwassergebundenen Weg erfolgen. Der Magistrat strebt an, je nach verfügbarem Budget, die Maßnahme in den kommenden Jahren umzusetzen.

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