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Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096

Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Bitte des Ortsbeirats nach Überprüfung der Planung zur Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Seckbacher Bitzweg und speziell dem geplanten Minikreisel in Höhe der Einmündung Im Trieb wird entsprochen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem OBR zu gegebener Zeit mitgeteilt. Dem Wunsch des Ortsbeirats nach Planung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/ Vilbeler Landstraße kann seitens des Magistrats bedauerlicherweise nicht entsprochen werden. Sowohl die Wilhelmshöher Straße als L 3002, als auch die Vilbeler Landstraße als L 3001 sind als Landesstraßen sogenannte klassifizierte Straßen und damit Bestandteil des übergeordneten hessischen Straßennetzes. Da die betroffenen Abschnitte der beiden klassifizierten Straßen und damit der Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/ Vilbeler Landstraße sich außerhalb der von der hessischen Straßenbauverwaltung definierten Ortsdurchfahrten befinden, liegt für eine eventuelle Umgestaltung des o. g. Knotenpunktes die Zuständigkeit nicht beim Magistrat sondern bei der hessischen Straßenbauverwaltung, Hessen Mobil.

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