Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1096
Betreff: Geplanter
Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Bitte des Ortsbeirats nach
Überprüfung der Planung zur Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der
Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Seckbacher Bitzweg und speziell dem
geplanten Minikreisel in Höhe der Einmündung Im Trieb wird entsprochen. Das
Ergebnis der Prüfung wird dem OBR zu gegebener Zeit mitgeteilt. Dem Wunsch des Ortsbeirats nach
Planung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/
Vilbeler Landstraße kann seitens des Magistrats bedauerlicherweise nicht
entsprochen werden. Sowohl die Wilhelmshöher Straße als L 3002, als auch die
Vilbeler Landstraße als L 3001 sind als Landesstraßen sogenannte klassifizierte
Straßen und damit Bestandteil des übergeordneten hessischen Straßennetzes. Da
die betroffenen Abschnitte der beiden klassifizierten Straßen und damit der
Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/ Vilbeler Landstraße sich außerhalb der von
der hessischen Straßenbauverwaltung definierten Ortsdurchfahrten befinden,
liegt für eine eventuelle Umgestaltung des o. g. Knotenpunktes die
Zuständigkeit nicht beim Magistrat sondern bei der hessischen
Straßenbauverwaltung, Hessen Mobil. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110