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Schadstoffmessstation Am Erlenbruch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie der Magistrat in seinem Bericht vom 04.03.2019, B 72, und in seiner Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 707, zum Etatantrag EA 301/2018 darlegt hat, erachtet er eine zusätzliche Messstation Am Erlenbruch als nicht notwendig. Dieser Sachstand gilt unverändert weiter. Die Belastung durch Stickstoffdioxid wird im Riederwald durch drei Passivsammler bereits sehr gut abgebildet, eine vergleichbare Messdichte gibt es im gesamten übrigen Stadtgebiet nicht. Von Grenzwertüberschreitungen ist in Frankfurt am Main nur das Stickstoffdioxid-Jahresmittel (40 μg/m3) betroffen. Kurzzeitspitzen führten auch an der Friedberger Landstraße nicht zur Überschreitung des Stickstoffdioxid-Stundenmittelgrenzwerts (200 μg/m3, 18 Überschreitungen pro Jahr erlaubt). Dies gilt auch für die Zeit, als die dortige Jahresmittelbelastung noch höher als heute Am Erlenbruch lag. Es besteht demnach keine Notwendigkeit zu zeitlich höher aufgelösten Messungen. Die lufthygienischen Gutachten, welche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Riederwaldtunnels erstellt wurden, prognostizieren nur geringe Einflüsse der Bautätigkeiten auf die Stickstoffdioxid-Belastung. Bei Einrichtung des Ringverkehrs für die Zeit der Realisierung des Riederwaldtunnels ist mit einem Rückgang der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid im Bereich des Erlenbruchs zu rechnen. Während der Baustellentätigkeiten sind Immissionsspitzen bei Feinstaub zu erwarten. Ein Messkonzept mit kontinuierlichen Messungen wird derzeit durch Hessenmobil aufgestellt und mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie abgestimmt. Der Luftreinhalteplan wird aktuell fortgeschrieben. Ob und ggf. an welchen Stellen Dieselfahrverbote notwendig werden, steht derzeit noch nicht fest. Grundsätzlich gilt, dass die Zuständigkeit für lufthygienische Messungen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie liegt.