"Grüne Allee" im Nordend erhalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST
1091
Betreff: "Grüne
Allee" im Nordend erhalten Der im Verfahren befindliche
Bebauungsplan-Entwurf B 891 "Nördlich Adickesallee -Bereich um die ehemalige
OFD" sichert innerhalb des Geltungsbereiches die nördlich der Fahrbahn der
Adickesallee gelegene Allee inklusive mittig geführtem Radweg von der
Bertramstraße bis zum Kühhornshofweg in einer Breite von circa 17 m als Teil
der öffentlichen Verkehrsfläche. Durch die geplanten Festsetzungen "Anpflanzung einer
Baumreihe" wird die Allee - über den bereits heute bestehenden Schutz der
Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main hinaus - gesichert und in diesem
Bereich mit zusätzlichen Baumstandorten ergänzt. Zusätzlich ist die Allee ein
geschütztes Biotop im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung
mit §13 (1) Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz und
hierüber ebenfalls geschützt. Optisch erweitert wird der im Bebauungsplan
vorgesehene und vor Ort vorhandene Freiraum durch eine mindestens 7 m tiefe
private Vorgartenzone, die sich im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion -
zukünftig der Frankfurt School of Finance & Management - auf ca. 50 m Tiefe
erweitert und somit dort der bestehenden Raumsituation entspricht. Im Abschnitt der Adickesallee zwischen
Kühhornshofweg und Eckenheimer Landstraße sieht der Bebauungsplan-Entwurf eine
Ergänzung der bestehenden Bäume zu einer Reihe von insgesamt sieben Bäumen auf
der öffentlichen Verkehrsfläche vor. Da die öffentliche Verkehrsfläche in diesem Bereich
insgesamt weniger breit ist als im westlich anschließenden Abschnitt, setzt der
zukünftige Bebauungsplan vor der geplanten Erweiterung der Deutschen
Nationalbibliothek eine mindesten 11 m tiefe Vorgartenzone fest, welche die
Option eröffnet, bei einer zukünftigen Realisierung der Bibliothekserweiterung
die Allee bis zur Eckenheimer Landstraße fortzuführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2014, OM 3201