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"Grüne Allee" im Nordend erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1091 Betreff: "Grüne Allee" im Nordend erhalten Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan-Entwurf B 891 "Nördlich Adickesallee -Bereich um die ehemalige OFD" sichert innerhalb des Geltungsbereiches die nördlich der Fahrbahn der Adickesallee gelegene Allee inklusive mittig geführtem Radweg von der Bertramstraße bis zum Kühhornshofweg in einer Breite von circa 17 m als Teil der öffentlichen Verkehrsfläche. Durch die geplanten Festsetzungen "Anpflanzung einer Baumreihe" wird die Allee - über den bereits heute bestehenden Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main hinaus - gesichert und in diesem Bereich mit zusätzlichen Baumstandorten ergänzt. Zusätzlich ist die Allee ein geschütztes Biotop im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit §13 (1) Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz und hierüber ebenfalls geschützt. Optisch erweitert wird der im Bebauungsplan vorgesehene und vor Ort vorhandene Freiraum durch eine mindestens 7 m tiefe private Vorgartenzone, die sich im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion - zukünftig der Frankfurt School of Finance & Management - auf ca. 50 m Tiefe erweitert und somit dort der bestehenden Raumsituation entspricht. Im Abschnitt der Adickesallee zwischen Kühhornshofweg und Eckenheimer Landstraße sieht der Bebauungsplan-Entwurf eine Ergänzung der bestehenden Bäume zu einer Reihe von insgesamt sieben Bäumen auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor. Da die öffentliche Verkehrsfläche in diesem Bereich insgesamt weniger breit ist als im westlich anschließenden Abschnitt, setzt der zukünftige Bebauungsplan vor der geplanten Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek eine mindesten 11 m tiefe Vorgartenzone fest, welche die Option eröffnet, bei einer zukünftigen Realisierung der Bibliothekserweiterung die Allee bis zur Eckenheimer Landstraße fortzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3201

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