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Fassadengestaltung Friedrichstraße 39

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1090 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Neubau des Wohnhauses in der Friedrichstraße 39 ersetzt das vorherige Bürogebäude. Bei der Beurteilung des Bauvorhabens spielte daher seinerzeit auch die Stärkung des Wohnens in dem Gebiet, welches im Bebauungsplan B 320 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, eine nicht unerhebliche Rolle. Die Fassadengestaltung war auch vor dem Hintergrund der Fassaden in der Umgebung zu beurteilen, die sowohl gründerzeitliche Bausubstanz als auch die Stile anderer Epochen aufweisen. Die erstellte Fassade des Gebäudes nimmt die Stilelemente der gründerzeitlichen Fassadengliederung (Erker und Balkone) auf. Letztlich ist die Beurteilung einer Fassade auch stets eine Frage des persönlichen Geschmacks, die jedoch bei der rechtlichen Beurteilung unter Einbeziehung der Umgebungsbebauung keine Rolle spielen darf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2835

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