Fassadengestaltung Friedrichstraße 39
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1090
Betreff: Fassadengestaltung
Friedrichstraße 39 Der Neubau des Wohnhauses in der
Friedrichstraße 39 ersetzt das vorherige Bürogebäude. Bei der Beurteilung des
Bauvorhabens spielte daher seinerzeit auch die Stärkung des Wohnens in dem
Gebiet, welches im Bebauungsplan B 320 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen
ist, eine nicht unerhebliche Rolle. Die Fassadengestaltung war auch vor dem Hintergrund
der Fassaden in der Umgebung zu beurteilen, die sowohl gründerzeitliche
Bausubstanz als auch die Stile anderer Epochen aufweisen. Die erstellte Fassade
des Gebäudes nimmt die Stilelemente der gründerzeitlichen Fassadengliederung
(Erker und Balkone) auf. Letztlich ist die Beurteilung einer Fassade auch
stets eine Frage des persönlichen Geschmacks, die jedoch bei der rechtlichen
Beurteilung unter Einbeziehung der Umgebungsbebauung keine Rolle spielen
darf. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2018, OM 2835