Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nicht vergessen - hier wächst Essen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1090

Betreff: Nicht vergessen - hier wächst Essen! Auf Wunsch der Landwirtschaft startete die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in Kooperation mit dem Umweltamt im Jahr 2010 das Projekt "Landwirtschaftliche Hinweisbeschilderung". Hintergrund dafür war, dass Frankfurter Landwirte wiederholt über Konflikte mit der Frankfurter Bevölkerung bei der gemeinsamen Nutzung von Feldwegen sowie auch über die Verunreinigung von Feldern durch Hunde klagten. Die im Jahr 2009 durchgeführte Landwirtschaftsbefragung hat diesen Trend belegt: ca. 41 Prozent der Landwirte und Gärtner gaben in der Befragung an, Konflikte mit Erholungssuchenden zu haben. Damit war dieses Problemfeld das am häufigsten Genannte. Von den Landwirten wurde vorgeschlagen, in einem Pilotprojekt die Wirkung von Hinweisschildern zu testen. Diesen Vorschlag hat die Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2010 aufgegriffen und in einem Pilotprojekt in den Stadtteilen Bergen-Enkheim, Unterliederbach sowie Oberrad umgesetzt. Nachdem das Pilotprojekt von den Landwirten als Erfolg bewertet wurde, bestand der Wunsch nach einer Fortsetzung in weiteren Stadtteilen, unter anderem in Nieder-Eschbach. 2011 wurden in Nieder-Eschbach an insgesamt 6 Standorten die landwirtschaftlichen Hinweisschilder aufgestellt. Die Standorte wurden in Abstimmung mit dem zuständigen Ortslandwirt ausgewählt. Auswahlkriterien waren zum einen Standorte mit besonderem Bedarf aus Sicht der Landwirtschaft und zum anderen unter Beachtung des Aspektes, keine flächendeckende Beschilderung einzuführen, da diese Schilder dann Normalität und nicht mehr als Besonderheit wahrgenommen werden würden. Aus Sicht der Landwirtschaft sowie aus Sicht der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, die das Budget für die Realisierung der Beschilderung als Maßnahme zur Förderung der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt hat, ist der Bereich Nieder-Eschbach damit abgedeckt. Sofern eine weitere Beschilderung an Naherholungsgebieten von Seiten des Ortsbeirates gewünscht wird, kann die Umsetzung gerne realisiert werden, wenn der Ortsbeirat das entsprechende Budget zur Verfügung stellt. Grundsächlich obliegt die Entsorgungspflicht der Hinterlassenschaft von Vierbeinern dem Halter. Es wird daher als selbstverständlich erachtet, dass der Hundehalter sich so verhält, dass die Allgemeinheit nicht mit zusätzlichen Kosten belastet wird. Das Grünflächenamt stellt unter gewissen Voraussetzungen (Patenschaft, sinnvolle Örtlichkeit) sogenannte Hundekotbeutelspender in Grünanlagen auf. Eine Aufstellung auf Privatflächen, dazu gehören auch Felder, ist nicht vertretbar.

Verknüpfte Vorlagen