Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im Andersenweg wurde im Herbst 2011 die Deckschicht erneuert und der südliche Kurvenbereich wurde mit Grenzmarkierungen ausgestattet (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Weitere Verkehrszeichen oder auch Markierungen anzubringen, die lediglich die geltende Regelung wiedergeben, ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht statthaft. Ohnehin wäre die Wirkung fraglich, da es sich eindeutig um vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen handelt.