Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier "Lurgi-Areal" - Wer hat dies zu verantworten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Koalitionsvertrag enthält keine Aussage darüber, dass die Gebäude auf dem sogenannten Lurgi-Areal nicht abgebrochen werden sollen. Eine Verwendung vorhandener Bausubstanz ist immer im Einzelfall zu prüfen. Gegen eine weitere Verwendung des sogenannten Lurgi-Hauses sprechen mehrere Gründe: Durch die ehemalige industrielle Nutzung bestehen auf dem Grundstück Altlasten. Bei einer baulichen und/oder Nutzungsänderung werden daher Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Eine Umnutzung des Gebäudes, etwa zu Wohnzwecken oder für soziale Infrastruktur, ist daher nicht möglich. Eine Wiederaufnahme der Büronutzung in bedeutsamem Umfang ist angesichts des bereits lange andauernden Leerstands und der schwierigen Gebäudekonfiguration und Grundrissstruktur als unrealistisch einzuschätzen. Mit Beschluss vom 01.02.2018 ( § 2289 ) hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" beschlossen. Das Ziel der Planung ist die Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen, einer Grundschule und Kindertageseinrichtungen. Ein Erhalt des Lurgi-Hauses steht diesen Zielen entgegen und ein erforderlicher Abbruch ist bereits im Aufstellungsbeschluss benannt. Zu
  2. Da der Gebäudebestand des Lurgiareals aus den oben genannten Gründen nicht erhalten und weiter genutzt werden kann, geht der geplante städtebauliche Ideenwettbewerb von einer Neubebauung des Areals aus. Zu
  3. Aus den oben genannten Gründen ist für die weitere Planung ein Erhalt des Lurgi-Hauses nicht möglich. Die Eigentümerschaft hatte daher den Abbruch beantragt. Das geplante Vorhaben hat den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben entsprochen und die Abbruchgenehmigung war somit durch die Bauaufsicht zu erteilen. Der Ortsbeirat und die planungspolitischen SprecherInnen wurden bereits und werden weiterhin über das weitere Verfahren informiert und entsprechend beteiligt.