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Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Ein Erwerb der Liegenschaft Marktstraße 3 durch die Stadt Frankfurt ist derzeit nicht vorgesehen. Seitens des Eigentümers liegt dem Magistrat keine Verkaufsabsicht vor. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt aktuell keine Nutzung für das Gebäude geplant. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sich das Gebäude in einem seit langem ungenutzten Zustand befindet. Es ist davon auszugehen, dass eine umfassende Sanierung erforderlich wäre, die mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Priorisierung anderer Projekte kommt ein Ankauf daher nicht derzeit nicht in Betracht. Zu Frage 2: Die Marktstraße 3 liegt im Schulbezirk der Schule am Hang. Diese Schule befindet sich derzeit in Auslagerung und wird in einem modernen Neubau untergebracht, in dem sie künftig im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" betrieben wird. Durch die schulischen Angebote sowie die Kooperation mit außerschulischen Trägern - einschließlich bestehender Hortstrukturen - kann der Bedarf an Betreuungsplätzen im Grundschulalter abgedeckt werden. Ein zusätzlicher Ausbau durch einen weiteren Hortstandort ist für den Schulbezirk aktuell nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Sofern keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt, bestehen für die Stadt Frankfurt nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, auf den Zustand privater Gebäude und Grundstücke Einfluss zu nehmen. Eine Einflussnahme auf das äußere Erscheinungsbild ist dabei in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich.

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