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Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die bauliche Trennung würde bei vorhandener Straßenquerschnittsaufteilung den ohnehin schmalen Radfahrstreifen auf eine Restbreite von einem Meter zwischen Regenrinne und baulichem Element einengen. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Sicherheit vor allem für Radfahrende mit Anhängern, Lastenradfahrende oder Gehbehinderte mit mehrspurigen Fahrrädern nicht mehr ausreichend gegeben wäre. Daher wird insbesondere aufgrund der Erfahrungen - beispielweise in der Düsseldorfer Straße - von baulich geschützten Radfahrstreifen unter zwei Meter Breite abgesehen. Da die Falschparkenden alle halb auf den Gehweg und halb auf den Radweg stehen, könnte auch die Anwendung von sogenannten Bordsteinaufsätzen oder "Frankfurter Hüten" ein wirksames Mittel darstellen. Allerdings gilt hier zu bedenken, dass Bordsteinaufsätze in Bereichen, in denen zu Fuß Gehende oft die Fahrbahn queren, eine Stolpergefahr darstellen können. Da dies hier der Fall ist, rät der Magistrat auch davon ab. Die Kontrollen in der Kasinostraße finden im Rahmen der allgemeinen Streife statt. Verkehrsverstöße können aber letztlich nicht verhindert werden, da insbesondere die kurzzeitigen Parkverstöße, um z.B. in den anliegenden Geschäften schnell eine Besorgung zu machen, zum Kontrollzeitpunkt oftmals nicht erfasst werden. Dessen ungeachtet wurde der Außendienst auf das Problem hingewiesen.