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Überwachung des ruhenden Verkehrs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die genannten Ortsteile befinden sich im Außenbezirk des Einsatzgebietes und werden daher lediglich im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert. Die Städtische Verkehrspolizei ist bemüht, im gesamten Stadtgebiet eine Überwachungsdichte zu gewährleisten, die grundsätzlich geeignet ist, auf ein positives Verkehrsverhalten hinzuwirken. Die personelle Ausstattung macht bezüglich der Frage des Personaleinsatzes das Setzen von Prioritäten unumgänglich. Der Schwerpunkt der Überwachungspräsenz muss demnach dort liegen, wo die Verkehrssicherheit am häufigsten bedroht ist, sich also auf engstem Raum eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmer_innen und Verkehrsarten bewegen und sich somit zugleich räumlich und zeitlich die Unfälle kumulieren. Dies ist in der verkehrsreichen Innenstadt und den umliegenden Wohngebieten der Fall. Selbstverständlich findet auch in den übrigen Stadtteilen eine Verkehrsüberwachung statt. Diese konzentriert sich neben zugeparkten Kreuzungsbereichen - was zu Gefährdungen wegen blockierter Sichtachsen und zu Verzögerungen bei Fahrten von Einsatzfahrzeugen oder Problemen mit der Müllentsorgung führt - insbesondere auf die Verkehrsflächen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer_innen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Außendienst für die Beschwerdelage in den angesprochenen Stadtteilen sensibilisiert wird und auch Sonderkontrollen durchgeführt werden.

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