Illegaler Getränkedosenverkauf im Bereich Große Friedberger Straße, Schäfergasse und Alte Gasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST
1081
Betreff: Illegaler
Getränkedosenverkauf im Bereich Große Friedberger Straße, Schäfergasse und Alte
Gasse Das Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen, ist
zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung im Sinne der
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des europäischen Parlaments und des Rates
vom 25.Oktober 2011 betreffend der Information der Verbraucher über
Lebensmittel. Das bedeutet, dass der Schwerpunkt der Überwachung
der Veterinärabteilung auf der deutschsprachigen Kennzeichnung der
Dosengetränke liegt. In § 6 und § 9 der Verpackungsverordnung
(VerpackV) ist für die Vertreiber von bestimmten Einweggetränkeverpackungen
eine Rücknahme- bzw. Pfanderstattungspflicht festgelegt. Für die Einhaltung dieser Vorgabe
bzw. Ahndung von Verstößen ist dagegen das Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, zuständig. Sofern die Lebensmittelüberwachung der
Veterinärabteilung bei der Überprüfung der
Lebensmittelhygiene in den Betrieben Verstöße hinsichtlich des
Vertriebes von pfandpflichtigen Einweggetränken feststellt, erfolgt eine
entsprechende Meldung an die Außenstelle des Regierungspräsidiums in
Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2018, OM 2889