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Illegaler Getränkedosenverkauf im Bereich Große Friedberger Straße, Schäfergasse und Alte Gasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1081 Betreff: Illegaler Getränkedosenverkauf im Bereich Große Friedberger Straße, Schäfergasse und Alte Gasse Das Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen, ist zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Oktober 2011 betreffend der Information der Verbraucher über Lebensmittel. Das bedeutet, dass der Schwerpunkt der Überwachung der Veterinärabteilung auf der deutschsprachigen Kennzeichnung der Dosengetränke liegt. In § 6 und § 9 der Verpackungsverordnung (VerpackV) ist für die Vertreiber von bestimmten Einweggetränkeverpackungen eine Rücknahme- bzw. Pfanderstattungspflicht festgelegt. Für die Einhaltung dieser Vorgabe bzw. Ahndung von Verstößen ist dagegen das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, zuständig. Sofern die Lebensmittelüberwachung der Veterinärabteilung bei der Überprüfung der Lebensmittelhygiene in den Betrieben Verstöße hinsichtlich des Vertriebes von pfandpflichtigen Einweggetränken feststellt, erfolgt eine entsprechende Meldung an die Außenstelle des Regierungspräsidiums in Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2889

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