Haltelinien an der Kreuzung Am Dachsberg/Am Honigberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1080
Betreff: Haltelinien an der Kreuzung Am Dachsberg/Am Honigberg Die Kreuzung Am Dachsberg / Am Honigberg befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Gemäß den Vorgaben des § 45 Abs. 1c Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt in Tempo 30-Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Der Anregung des Ortsbeirats kann deshalb nicht entsprochen werden.