Knöterichweg: Wege im Dunkel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
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Betreff: Knöterichweg: Wege
im Dunkel Die Beleuchtung des vom
Ortsbeirat angesprochenen Wegeabschnitts auf dem Knöterichweg
zwischen Ginnheimer Landstraße und der Flüchtlingsunterkunft ist bereits
zwischen der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement und dem Amt für Straßenbau
und Erschließung abgestimmt. Da der gesamte Knöterichweg im
Landschaftsschutzgebiet liegt, bedarf dessen teilweise Beleuchtung einer natur-
und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Genehmigung
für eine temporäre Wegebeleuchtung zwischen Ginnheimer Landstraße und
Flüchtlingsunterkunft für die Dauer der Unterkunfts-Einrichtung bereits in
Aussicht gestellt. Sobald die erforderlichen Genehmigungsunterlagen
vorliegen, kann die Beauftragung der ausführenden Unternehmen erfolgen und
mit der Errichtung der Wegebeleuchtung begonnen werden. Wegen des derzeit noch laufenden
Genehmigungsverfahrens kann der Magistrat noch kein Fertigstellungstermin
nennen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250