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Knöterichweg: Wege im Dunkel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 107 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Die Beleuchtung des vom Ortsbeirat angesprochenen Wegeabschnitts auf dem Knöterichweg zwischen Ginnheimer Landstraße und der Flüchtlingsunterkunft ist bereits zwischen der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement und dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmt. Da der gesamte Knöterichweg im Landschaftsschutzgebiet liegt, bedarf dessen teilweise Beleuchtung einer natur- und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Genehmigung für eine temporäre Wegebeleuchtung zwischen Ginnheimer Landstraße und Flüchtlingsunterkunft für die Dauer der Unterkunfts-Einrichtung bereits in Aussicht gestellt. Sobald die erforderlichen Genehmigungsunterlagen vorliegen, kann die Beauftragung der ausführenden Unternehmen erfolgen und mit der Errichtung der Wegebeleuchtung begonnen werden. Wegen des derzeit noch laufenden Genehmigungsverfahrens kann der Magistrat noch kein Fertigstellungstermin nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2250

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