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Barrierefreiheit Mulanskystraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 107 Betreff: Barrierefreiheit Mulanskystraße Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mulanskystraße ist eine Einbahnstraße und liegt in einer Tempo-30-Zone. Bei einer Fahrbahnbreite von 7,50 m verbleibt bei beidseitigem Parken auf der Fahrbahn eine Restdurchfahrbreite von 3,50 m. Die geringe Durchfahrbreite trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Bei einer Verbreiterung der Durchfahrtsbreite durch das Anordnen von Gehwegparken ist mit einer Erhöhung der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu rechnen, was aus Gründen der Verkehrssicherheit zu vermeiden ist. Nur in Einzelfällen können Gehwege gegen das illegale Befahren und Parken im Bereich von Zufahrten mittels Stahlabweisern (Pollern) gesichert werden. Nach exakter Benennung der betroffenen Einfahrt wird die Anregung geprüft. Kontrollmaßnahmen seitens der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit finden in der Mulanskystraße weiterhin vereinzelt statt. Eine dauerhafte Erhöhung der Überwachungsdichte ist aufgrund der vielfältigen Aufgabengebiete der Stadtpolizei nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 730

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