Barrierefreiheit Mulanskystraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
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Betreff: Barrierefreiheit
Mulanskystraße Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Die
Mulanskystraße ist eine Einbahnstraße und liegt in einer Tempo-30-Zone. Bei
einer Fahrbahnbreite von 7,50 m verbleibt bei beidseitigem Parken auf der
Fahrbahn eine Restdurchfahrbreite von 3,50 m. Die geringe Durchfahrbreite trägt
zur Verkehrsberuhigung bei. Bei einer Verbreiterung der Durchfahrtsbreite durch
das Anordnen von Gehwegparken ist mit einer Erhöhung der
Durchfahrtsgeschwindigkeit zu rechnen, was aus Gründen der Verkehrssicherheit
zu vermeiden ist.
Nur in Einzelfällen können
Gehwege gegen das illegale Befahren und Parken im Bereich von Zufahrten mittels
Stahlabweisern (Pollern) gesichert werden. Nach exakter Benennung der betroffenen Einfahrt wird
die Anregung geprüft. Kontrollmaßnahmen seitens der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit finden in der Mulanskystraße weiterhin
vereinzelt statt. Eine dauerhafte Erhöhung der Überwachungsdichte ist aufgrund
der vielfältigen Aufgabengebiete der Stadtpolizei nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.10.2016, OM 730