Private Baustellenflächen im öffentlichen Raum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der zeitliche Rahmen für die Bewilligung von Baustelleneinrichtungsflächen ist stark abhängig von der Art der Baumaßnahme. Hier kann keine generelle Aussage getroffen werden. Bei der Bearbeitung der Anträge achtet der Magistrat jedoch darauf, die öffentliche Fläche der Allgemeinheit nur so kurz wie möglich zu entziehen. Zu
- Einzelne Kostentatbestände können in dem hier beiliegenden Gebührenverzeichnis in der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren eingesehen werden. Zu
- Für Baustelleneinrichtungsflächen gibt es eine Staffelgebühr. Über dies verweist der Magistrat auf Punkt 1. und Ziffer 3.2 des bereits erwähnten Gebührenverzeichnisses. Zu
- Der Baubezirk prüft im Vorfeld die Baustelleneinrichtungsflächen und erstellt gemeinsam mit den Bauherren ein Aufmaß. Für die Fläche wird eine Kaution hinterlegt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen muss die Fläche gereinigt und frei von Schäden wieder an die Stadt Frankfurt am Main übergeben werden. Zu
- Die Sondernutzungserlaubnis ist am Ort der Sondernutzung vorzuhalten. Ein gesondertes Hinweisschild ist im Zuge der Sondernutzung nicht vorgesehen. Zu
- Die Kontrollen werden vom jeweils zuständigen Baubezirk des Amts für Straßenbau und Erschließung vorgenommen. Zu
- Die Sondernutzungserlaubnis endet am
- August 2022.