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Bornweidstraße sanieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1074

Betreff: Bornweidstraße sanieren Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen der Triebstraße und der Stargarder Straße wird die Bornweidstraße im Zweirichtungsverkehr befahren, zudem ist entlang der gesamten Bornweidstraße Parken am südlichen Fahrbahnrand, unterbrochen von Grundstückszufahrten oder punktuellen Engstellen, erlaubt. Bei Begegnungsfällen von Kfz untereinander oder teilweise sogar Kfz/ Radverkehr müssen sich die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer sehr oft zunächst untereinander verständigen wer zuerst fährt, da auf der restlichen Fahrbahnbreite, neben dem parkendem Kfz-Verkehr, die oben beschriebenen Begegnungsfälle nicht abgewickelt werden können. Für den Fußgängerverkehr ist im Abschnitt zwischen der Triebstraße und der Röhrborngasse aufgrund der zu geringen Straßenraumbreite nur ein Gehweg nördlich der Fahrbahn vorhanden. Die Breite dieses Gehwegs liegt zwar deutlich unterhalb der nach Regelwerk geforderten Gehwegbreite für Neubau/-planungen, der Fußgängerverkehr ist aber im Regelfall aufgrund der höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzten Lage des Gehwegs vor dem Fahrverkehr geschützt. Bei einem, wie vom Ortsbeirat in seiner Anregung geforderten, niveaugleichen Ausbau zwischen Gehweg und Fahrbahn würde dieser Schutz durch die höhenmäßige Absetzung entfallen. Aufgrund der oben beschriebenen geringen Fahrbahnbreite würde der Fahrverkehr die bis dahin separaten Flächen des Fußgängerverkehrs mitnutzen. Eine Sicherung des Fußgängerverkehrs wäre dann vermutlich nur durch den Einbau von Pollern möglich, was zusätzlich die auch heute schon geringe, nutzbare Straßenbreite einengen würde. Der Magistrat schlägt deshalb vor, die Bornweidstraße im Bestand zu sanieren und dabei das teilweise zu starke Quergefälle des nördlich der Fahrbahn gelegenen Gehwegs zu verringern, um so auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger eine bessere Nutzung dieses Gehwegs zu ermöglichen. Die Zustimmung des Ortsbeirates zur vorgeschlagenen bestandsnahen Sanierung der Bornweidstraße vorausgesetzt, kann das zuständige Fachamt eine entsprechende Planung beauftragen.

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