Braubachstraße frei von motorisiertem Individualverkehr (MIV)?
Stellungnahme des Magistrats
Bei einer Sperrung der Braubachstraße für den MIV zwischen Domstraße und Fahrgasse bestünde derzeit noch die Möglichkeit, den MIV in Fahrtrichtung Osten über die Domstraße und Kannengießergasse zur Fahrgasse zu führen. Da jedoch geplant ist, den Domplatz in den heutigen Fahrbahnbereich zu vergrößern und somit die Domstraße beidseitig als Sackgasse einzurichten, entfällt diese Möglichkeit. Außerdem wäre eine Ausfahrt aus der Fahrgasse in Fahrtrichtung Westen, über die Braubachstraße, nicht mehr möglich. Darüber hinaus wäre es erforderlich, den Gleisbereich aus beiden Fahrtrichtungen mittels Schranken zu sperren. Dies verhindert, dass Fahrzeuge verbotswidrig in den gesperrten Bereich einfahren. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Bereich ohnehin nur schwach durch den MIV genutzt wird, erscheint der Aufwand, der nötig wäre, um den MIV gänzlich zu unterbinden, nicht verhältnismäßig.