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Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1071 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. Auf der Nibelungenallee führt die Städtische Verkehrspolizei bereits Geschwindigkeitskontrollen mittels des Enforcement-Trailers durch. Für die Rothschildallee läuft derzeit das Prüfungsverfahren. Die Städtische Verkehrspolizei weist darauf hin, dass bei einer Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit - hier Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen 22 Uhr und 6 Uhr - ein neues Prüfungsverfahren eingeleitet werden muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4349

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