Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der Nibelungenallee und der Rothschildallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2019, ST 1071 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen nachts auf der
Nibelungenallee und der Rothschildallee Der
Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des
Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden
und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen
Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der
Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden.
Auf der Nibelungenallee führt die
Städtische Verkehrspolizei bereits Geschwindigkeitskontrollen mittels des
Enforcement-Trailers durch. Für die Rothschildallee läuft derzeit das
Prüfungsverfahren.
Die Städtische Verkehrspolizei
weist darauf hin, dass bei einer Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit -
hier Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen 22 Uhr und 6
Uhr - ein neues Prüfungsverfahren eingeleitet werden muss. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4349