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Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1071 Betreff: Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich Die Mainfeldstraße verlangt bereits jetzt wegen ihres schmalen Querschnitts ohne Bordsteine oder andere Trennung der Verkehrsmittel im besonderen Maße die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer. Ein verkehrsberuhigter Bereich würde dieses Verhalten zwar nochmals betonen, kann jedoch nur in Bereichen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig ist die Mainfeldstraße Teil des Fernradwegs R3. Auch wenn Radfahrer genauso zum rücksichtsvollen Verhalten verpflichtet sind, widerspricht eine verbindliche Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit, die auch für Radfahrer gelten würde, der Zielsetzung solcher Routen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er von einer Umsetzung der Anregung absieht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3158

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