Ausweisung der Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST
1071
Betreff: Ausweisung der
Mainfeldstraße als verkehrsberuhigten Bereich Die Mainfeldstraße verlangt
bereits jetzt wegen ihres schmalen Querschnitts ohne Bordsteine oder andere
Trennung der Verkehrsmittel im besonderen Maße die gegenseitige Rücksichtnahme
der Verkehrsteilnehmer. Ein verkehrsberuhigter Bereich würde dieses Verhalten
zwar nochmals betonen, kann jedoch nur in Bereichen mit überwiegender
Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht gezogen
werden. Gleichzeitig ist
die Mainfeldstraße Teil des Fernradwegs R3. Auch wenn Radfahrer genauso zum
rücksichtsvollen Verhalten verpflichtet sind, widerspricht eine verbindliche
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit, die auch für
Radfahrer gelten würde, der Zielsetzung solcher Routen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er von einer Umsetzung der Anregung absieht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2014, OM 3158