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Haltverbote vor Gebäudebaustellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1068

Betreff: Haltverbote vor Gebäudebaustellen Grundsätzlich wird im Rahmen der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Haltverbote darauf geachtet, dass diese zeitlich befristet sind (z.B. Mo-Fr 7-17h). In dem angesprochenen Fall ist das Haltverbot in Höhe der Wielandstraße 10-16 notwendig, weil die Baustelleneinrichtungsfläche gegenüber, also in Höhe der Hausnummer 7-15, die Fahrbahnbreite einschränkt. Würde das Parken in Höhe der geraden Hausnummern zugelassen werden, könnten z.B. Rettungsfahrzeuge hier nicht mehr fahren.

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