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Zebrastreifen am östlichen Ende der Heidestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1066

Betreff: Zebrastreifen am östlichen Ende der Heidestraße Die Heidestraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen in Tempo-30-Zonen keine Fußgängerüberwege vor. Ausnahme ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zur Schulwegsicherung und zum Beispiel vor Altenwohnanlagen. Der Kfz-Verkehr ist am Bornheimer Fünffingerplätzchen, von der Rendeler Straße kommend, wartepflichtig. Um die Situation zu verdeutlichen, wurde der Bereich des ehemaligen Zebrastreifens mit einer Aufpflasterung versehen. Vor dem Hintergrund der Erläuterungen sieht der Magistrat davon ab, den ehemaligen Zebrastreifen wieder herzustellen.

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