Fahrradbügel im Bereich Ringelstraße und Saalburgstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1064
Betreff: Fahrradbügel im Bereich Ringelstraße und Saalburgstraße Der Anregung wird entsprochen. Derzeit ist das Parken auf dem Gehweg bis zum Ampelmast möglich. Um die Sichtbeziehungen von zu Fuß Gehenden und KFZ-Führenden zu verbessern, wird die Parkordnung angepasst und das Parken auf dem Gehweg nur bis in Höhe Ringelstraße 43 (Haustür) erlaubt. Von dort aus werden bis zum Fußgängerüberweg Radbügel in Längsrichtung aufgestellt, um Parken auf dem Gehweg wirkungsvoll zu verhindern. Das Aufstellen der Radbügel erfolgt voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2019.