Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monet-Straße/Hügelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST
1064
Betreff: Gelbes
Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung
Jean-Monet-Straße/Hügelstraße Der Magistrat bedauert, der
Anregung nicht vollumfänglich folgen zu können. Nach den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) sollen Hilfssignale wie Gelbblinker nur sparsam
angeordnet werden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu
häufige Anwendung abzunutzen, und auch nur dann, wenn die erforderliche Warnung
auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann. Um Gleichwohl zu einer Entschärfung der Situation
beizutragen, wird das Wenden um 180 Grad an der genannten Stelle mit dem
Verkehrszeichen 272 Straßenverkehrs-Ordnung verboten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.04.2013, OM 2101