Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monet-Straße/Hügelstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1064
Betreff: Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monet-Straße/Hügelstraße Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht vollumfänglich folgen zu können. Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sollen Hilfssignale wie Gelbblinker nur sparsam angeordnet werden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen, und auch nur dann, wenn die erforderliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann. Um Gleichwohl zu einer Entschärfung der Situation beizutragen, wird das Wenden um 180 Grad an der genannten Stelle mit dem Verkehrszeichen 272 Straßenverkehrs-Ordnung verboten.