Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST
1063
Betreff: Gelbes Blinklicht
für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
Gelbblinker finden innerhalb des
Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo es besondere Situationen erfordern. Dies
ist vor allem bei unübersichtlichen Knotenpunken oder starkem
Kraftfahrzeug-Verkehr, der gleichzeitig mit den zu Fußgehenden geführt wird,
gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß
Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, um den Warneffekt des gelben
Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Bezüglich der Sichtverhältnisse
bestehen an der angesprochenen Einmündung keine Probleme, auch hinsichtlich des
Unfallgeschehens wurde hier bisher kein überdurchschnittliches
Gefährdungspotenzial registriert. Aufgrund dessen wird von der Anbringung eines
Gelbblinkers abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.06.2016, OM 145