Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1063
Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo es besondere Situationen erfordern. Dies ist vor allem bei unübersichtlichen Knotenpunken oder starkem Kraftfahrzeug-Verkehr, der gleichzeitig mit den zu Fußgehenden geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Bezüglich der Sichtverhältnisse bestehen an der angesprochenen Einmündung keine Probleme, auch hinsichtlich des Unfallgeschehens wurde hier bisher kein überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial registriert. Aufgrund dessen wird von der Anbringung eines Gelbblinkers abgesehen.