Beim Ausbau des Kletterseilgartens die gleichen Lampen wie am Wirtschaftsweg verwenden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1061
Betreff: Beim Ausbau des Kletterseilgartens die gleichen Lampen wie am Wirtschaftsweg verwenden Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Für den Spielplatz Kletterseilgarten ist keine Beleuchtung vorgesehen. Öffentliche Spielplätze und ähnliche Freizeitanlagen im Stadtgebiet sind zur Nutzung bei Tageslicht eingerichtet und werden grundsätzlich nicht beleuchtet.