Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1061
Betreff: Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten Bei der Aßlarer Straße handelt es sich um einen Verkehrsberuhigten Bereich der deutlich beschildert ist. Aufgrund dessen, dass im gesamten Verlauf die Parkmarkierungen abgefahren waren, werden diese zeitnah im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten nachmarkiert. Die Aßlarer Straße wird zudem durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Um eine annähernd einheitliche Überwachungsdichte im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen, kann die Überwachungsintensität nicht dauerhaft erhöht werden. Die Städtische Verkehrspolizei wird aufgrund der Beschwerdelage jedoch - zumindest kurzzeitig - Sonderkontrollen durchführen.