Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST
1061
Betreff: Parkverbot in der
Aßlarer Straße einhalten Bei der Aßlarer Straße handelt es
sich um einen Verkehrsberuhigten Bereich der deutlich beschildert ist. Aufgrund
dessen, dass im gesamten Verlauf die Parkmarkierungen abgefahren waren, werden
diese zeitnah im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten
nachmarkiert.
Die Aßlarer Straße wird zudem
durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Um eine annähernd einheitliche
Überwachungsdichte im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen, kann die
Überwachungsintensität nicht dauerhaft erhöht werden. Die Städtische
Verkehrspolizei wird aufgrund der Beschwerdelage jedoch - zumindest kurzzeitig
- Sonderkontrollen durchführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2017, OM 1331