Bordstein Römischer Ring absenken
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung leider nicht entsprechen. Bordsteinabsenkungen an Überquerungsstellen dienen dazu, einen einfachen und gefahrlosen Fahrbahnübergang sicherzustellen und dienen nicht vordergründlich dem Komfort. Die Situation an der westlichen Seite des Römischen Rings auf Höhe der Hausnummer 39 ist für Fußgängerinnen und Fußgänger allerdings unübersichtlich. Die angeregte Querungsstelle liegt in einem schlecht einsehbaren Kurvenbereich. Die Anforderung, ein verkehrssicheres Queren der Fahrbahn zu ermöglichen, könnte somit nicht erfüllt werden. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf, dass die Absenkungen auf der gegenüberliegenden äußeren Kurvenseite als Grundstücks- beziehungsweise Feuerwehrzufahrten hergestellt wurden und nicht als Übergang für den Fußverkehr dienen. Sichere und barrierefrei ausgebaute Querungsmöglichkeiten gibt es jeweils an den Einmündungen zur Pariser Straße.