Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Durch die
- Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist per Bundesgesetz der Vertrieb und das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen geregelt. So ist das Abbrennen von Feuerwerk am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres (ganztägig) erlaubt und auch ein Feuerwerks-Verkaufsverbot ist aufgrund dessen nicht umsetzbar. Ein Böllerverbot für bestimmte Bereiche durchzusetzen ist nur in besonders begründeten Fällen möglich - wie es zum vergangenen Jahreswechsel für die Zeil - grob von der Hauptwache bis zur Konstablerwache - erlassen wurde. Hier hat die Stadt Frankfurt am Main, in enger Abstimmung mit der Polizei, auf die Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte im Jahr zuvor reagiert. Wenn es die Umstände erforderlich machen, könnte in Erwägung gezogen werden, das Feuerwerksverbot in diesem kritischen Bereich auch noch auf einige der Nebenstraßen auszudehnen. Die Detailbewertung der Einsätze der Silvesternacht 2024/25 wird dazu erst noch stattfinden. Ein Böllerverbot für bestimmte und großräumigere Bereiche Frankfurts zu erlassen, ist jedoch nicht möglich.