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Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Die Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee installiert werden kann. Deshalb wurde die dafür erforderliche bauliche Maßnahme in die Vormerkliste zur Erstellung neuer Lichtsignalanlagen aufgenommen. Die Vormerkliste wird mit Prioritäten für eine Umsetzung versehen, da nur eine begrenzte Anzahl von Lichtsignalanlagen pro Jahr umgebaut bzw. erweitert werden kann. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung ist die Verkehrssicherheit. Je nachdem, welche Signalanlagen auf der Vormerkliste stehen und welche Arbeiten an diesen Signalanlagen durchgeführt werden sollen, kann die Anzahl der aus der Vormerkliste umzusetzenden Signalanlagen pro Jahr schwanken. Daher kann kein konkreter Umsetzungszeitpunkt für die in dieser Anregung genannte Signalanlage genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Antrag vom 21.03.2018, OF 654/6 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2960 Antrag vom 18.01.2022, OF 327/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824

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