Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher
Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Die Verkehrszählung hat ergeben,
dass eine Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße Höhe
Hermann-Waibel-Allee installiert werden kann. Deshalb wurde die dafür
erforderliche bauliche Maßnahme in die Vormerkliste zur Erstellung neuer
Lichtsignalanlagen aufgenommen. Die Vormerkliste wird mit Prioritäten für eine
Umsetzung versehen, da nur eine begrenzte Anzahl von Lichtsignalanlagen pro
Jahr umgebaut bzw. erweitert werden kann. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung
ist die Verkehrssicherheit. Je nachdem, welche Signalanlagen auf der
Vormerkliste stehen und welche Arbeiten an diesen Signalanlagen
durchgeführt werden sollen, kann die Anzahl der aus der Vormerkliste
umzusetzenden Signalanlagen pro Jahr schwanken. Daher kann kein konkreter
Umsetzungszeitpunkt für die in dieser Anregung genannte Signalanlage genannt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648
Antrag vom
21.03.2018, OF
654/6
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2960
Antrag vom
18.01.2022, OF
327/6
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544
Antrag vom
23.12.2023, OF
906/6
Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824