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Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1056 Betreff: Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße Zu 1.: Der Beschluss § 10464 vom 15.12.2005 wurde damals nicht umgesetzt, da die Straßenverkehrsbehörde nicht an Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gebunden ist. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Anordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen einem Zustimmungsvorbehalt der obersten Straßenverkehrsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung) bzw. der oberen Straßenverkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) unterliegen. Bei der derzeitigen Rechtslage ist jedoch keine Zustimmung seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt zu erwarten. Zu 2.: Von einer umfassenden Sanierung einschließlich der Ertüchtigung und Erneuerung der Lärmschutzanlagen wird, wie in einem Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015 (M61) beschrieben, Abstand genommen. Hier werden lediglich die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen realisiert. Aufgrund der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich ist ein umfassender Umbau der Lärmschutzanlagen nicht in Planung. Im Rahmen der zugesagten Verbesserung des Lärmschutzes werden die alten Übergangskonstruktionen gegen neue, lärmgeminderte Übergangskonstruktionen sukzessive ausgetauscht bzw. umgebaut. Mit dem Austausch der ersten Übergangskonstruktion kann voraussichtlich zum Jahresende 2016 begonnen werden. Zu 3.: Mit einer Regulierung des Kanaldeckels im Bereich zwischen Bunker und Brücke In der Römerstadt ist erst nach Fertigstellung der neuen Bereichswache 21 der Branddirektion zu rechnen, voraussichtlich mit Ablauf des Jahres 2016. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2015, V 1540