Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST
1056
Betreff: Lärmminderung
durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße Zu 1.: Der Beschluss § 10464 vom 15.12.2005 wurde damals
nicht umgesetzt, da die Straßenverkehrsbehörde nicht an Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung gebunden ist. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Anordnungen von
Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen
einem Zustimmungsvorbehalt der obersten Straßenverkehrsbehörde (Hessisches
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung) bzw. der
oberen Straßenverkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) unterliegen. Bei
der derzeitigen Rechtslage ist jedoch keine Zustimmung seitens des
Regierungspräsidiums Darmstadt zu erwarten. Zu 2.: Von einer umfassenden Sanierung einschließlich der
Ertüchtigung und Erneuerung der Lärmschutzanlagen wird, wie in einem Vortrag
des Magistrats vom 24.04.2015 (M61) beschrieben, Abstand genommen. Hier
werden lediglich die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen realisiert. Aufgrund der städtebaulichen
Entwicklung in diesem Bereich ist ein umfassender Umbau der
Lärmschutzanlagen nicht in Planung. Im Rahmen der zugesagten Verbesserung des
Lärmschutzes werden die alten Übergangskonstruktionen gegen neue,
lärmgeminderte Übergangskonstruktionen sukzessive ausgetauscht bzw. umgebaut.
Mit dem Austausch der ersten Übergangskonstruktion kann voraussichtlich
zum Jahresende 2016 begonnen werden. Zu 3.: Mit einer Regulierung des Kanaldeckels im Bereich
zwischen Bunker und Brücke In der Römerstadt ist erst nach Fertigstellung
der neuen Bereichswache 21 der Branddirektion zu rechnen, voraussichtlich mit
Ablauf des Jahres 2016. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.12.2015, V
1540