Wegeerneuerung in der Rose-Schlösinger-Anlage
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1055
Betreff: Wegeerneuerung in der Rose-Schlösinger-Anlage Der unbefriedigende Zustand der angemahnten Wege in der Rose-Schlösinger-Anlage ist dem Magistrat bekannt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden mögliche Unfallgefahren umgehend beseitigt. Derzeit kann jedoch noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, ob und wann die vom OBR gewünschte und notwendige von der Verkehrssicherheit her jedoch unabhängige Wegesanierung durchgeführt werden kann. Erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung und der Genehmigung des Haushalts, wenn Klarheit über die zur Verfügung stehenden Mittel herrscht, kann das Fachamt entscheiden, welche der vielen anstehenden Maßnahmen umgesetzt werden können.