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Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Allerheiligenviertel richtet sich die Zulässigkeit von Wohnen und somit auch von studentischem Wohnen nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan-Nr. 546 - Breite Gasse. Dieser Plan ermöglicht in allen Bereichen Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss sowie in den Allgemeinen Wohngebieten auch im Erdgeschoss. Somit ist studentisches Wohnen im gesamten Allerheiligenviertel planungsrechtlich zulässig. Im Rahmen der Bauberatung weist der Magistrat die Bauherren auf die Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Studentenwohnungen hin und darauf hinwirken, dass Bauherren die entsprechenden Fördermittel in Anspruch nehmen. Der Magistrat bedauert, dass er aufgrund der Eigentumssituation keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Liegenschaften im Allerheiligenviertel hat.

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