Sperrmüllproblem im Bereich Wendehammer/Schönhofstraße beheben
Stellungnahme des Magistrats
In einem Arbeitskreis zwischen den Wohnungsbaugesellschaften, dem Umweltamt, dem Ordnungsamt, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES GmbH wird das Thema Sperrmüll intensiv beraten, ebenso wie weitere Probleme rund um das Thema Müll. Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Einrichtung von umzäunten Plätzen für den Sperrmüll in den Siedlungsbereichen. Die Wohnungsbaugesellschaften werden dementsprechend durch die Standplatzberatung der FES GmbH beraten. Zu Punkt 1 Das Herausstellen von Sperrmüll ohne Termin bzw. das zu frühe Herausstellen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Die Höchstbuße beträgt bei vorsätzlichem Handeln gemäß § 24 Abs. 2 Abfallsatzung 1.000,00 Euro. Bereits zum 01.07.2020 hat der Magistrat die Bußgelder erhöht, die Bemessung richtet sich nach der Menge des illegal entsorgten Mülls. Bei Bereitstellung von Sperrmüll ohne Termin wird eine Regelgeldbuße in Höhe von 250,00 Euro für den ersten angefangenen Kubikmeter verhängt. Die Stadtpolizei hat es sich verstärkt zur Aufgabe gemacht, Müllvergehen zu verfolgen und zu sanktionieren. Es wurde eine im Ordnungsamt angesiedelte Sondereinheit (Task-Force-Umwelt) gegründet, die u.a. eine spürbare Verhaltensänderung der Bürger*innen bewirken soll. Auch der Bereich Wendehammer/Schönhofstraße, dessen Sperrmüllablagerungen im Rahmen der Siedlungsabfuhr einmal monatlich von der FES GmbH aufgenommen werden, wurde mehrfach durch Bedienstete der Stadtpolizei kontrolliert. Eine Verschärfung der Situation entstand in den Monaten Dezember 2020 und Januar 2021 als der regulär angemeldete Sperrmüll wegen einer Baustelle von unserem Entsorgungsdienstleister, der FES GmbH, nicht erreicht werden konnte und deshalb keine Abfuhr stattgefunden hat. Durch die Stadtpolizei werden weiterhin punktuelle und anlassbezogene Kontrollen des Gebiets durchgeführt. Eine tägliche, permanente Überwachung bzw. die Errichtung eines abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunktes ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sofern konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung zu wilden Ablagerungen eingehen, wird diesen jedoch ausnahmslos nachgegangen. Nur bei einer entsprechenden Verursacherfeststellung, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Hinweis: Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung: 069 212-44044. Zu Punkt 2 In den letzten 12 Monaten wurden 7 wilde Ablagerungen registriert. Dabei sah sich unser Dienstleiter, die FES GmbH, in erster Linie mit einer starken, widerrechtlichen Verparkung im Bereich des Wendehammers konfrontiert, sodass eine Abholung nicht erfolgen konnte und erneut angefahren werden musste. Die Installation von Blumenkübeln oder Sitzbänken ist aus Sicht des Magistrats nicht möglich, da sich an dieser Stelle Schachtanschlüsse befinden, deren Zugänglichkeit gewährleistet bleiben muss. Auch weist der Gehweg keine ausreichende Restbreite auf. Hinweis Gerne können alle auffälligen Ablagerungen direkt an das Umweltamt (Telefon 069 212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Telefon 0800 2008007-0 / E-Mail services@fes-frankfurt.de ) gemeldet werden.