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Arbeitsplätze für AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Vertragsgestaltung zu den Betreuungsdiensten in den Seniorenwohnanlagen der Stadt Frankfurt wird derzeit einer generellen Betrachtung unterzogen. Dabei wird das Augenmerk insbesondere auf den Personaleinsatz bzw. Personalaufwand im Verhältnis zu den mit den Mieterinnen und Mietern abgeschlossenen Betreuungsverträgen gerichtet sowie auf die Grundstrukturen der vertraglichen Vereinbarungen. Kernanliegen des Magistrats als öffentlicher Träger sind dabei die Sicherstellung und in der Perspektive Verbesserungen der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei kann es sich als notwendig erweisen, entsprechende Vertragsanpassungen umzusetzen. Der Betreuungsdienst in den Frankfurter Seniorenwohnanlagen hat eine lange Tradition. Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass der Betreuungsdienst für die in den Seniorenwohnanlagen lebenden Seniorinnen und Senioren in der bisherigen Kontinuität fortgeführt wird. Die Wertschätzung der Arbeit des Betreuungspersonals steht außer Frage. Der Magistrat wird im Rahmen der neuen vertraglichen Gestaltungen auch die Rahmenbedingungen des Betreuungspersonals mitberücksichtigen. Die vertraglichen Regelungen werden sicherstellen, dass der jeweils gültige Tarifvertrag angewendet wird.

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