Geschwindigkeitsanzeiger Königsteiner Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1050
Betreff: Geschwindigkeitsanzeiger Königsteiner Straße Zunächst weist der Magistrat darauf hin, dass die gegenwärtig eingesetzten mobilen Geschwindigkeitsanzeigen keine Geschwindigkeiten speichern sondern ausschließlich die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer hinsichtlich der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung schärfen sollen. Von daher werden diese Geschwindigkeitsanzeiger nur dort aufgestellt, wo eine gute Erkennbarkeit der Anzeigen gewährleistet und im Straßenquerschnitt der Bezug zwischen Kraftfahrzeug- und Fußgängerverkehr mit Querungsbedarf erkennbar ist. Die vorgeschlagene Örtlichkeit weist diese Gegebenheiten nicht auf. Im Querschnitt der Königsteiner Straße auf Höhe der genannten Kindertagesstätte weist die Fahrbahn zwei Fahrstreifen auf. In Fahrtrichtung links ist ein Parkstreifen markiert. In den Seitenräumen befinden sich auf beiden Seiten Baumreihen, zwischen denen rechts geparkt wird. Die Baumreihen trennen Gehweg und Fahrbahn. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er von einer Umsetzung der Anregung absieht.