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Klare Beschilderung an der Schellingstraße erforderlich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 104

Betreff: Klare Beschilderung an der Schellingstraße erforderlich Bei der Schellingstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, die für den Autoverkehr in Fahrtrichtung Berger Straße geöffnet ist. Die Beschilderung ist auf der südlichen Gehwegseite der Schellingstraße gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt. Zur Verdeutlichung der Situation wurde auf der Nordseite in Höhe der Einmündung zum Musikantenweg nochmals das Verkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz 1022-10 StVO "Radfahrer frei" aufgestellt. Zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen sind nach Auffassung des Magistrats nicht erforderlich.

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